Oma und Opa passen regelmäßig auf deine Kinder auf? Dann kannst du ihre Fahrtkosten steuerlich absetzen – auch wenn die Betreuung selbst kostenlos ist!
Das Beste: Die Großeltern müssen die Erstattung nicht versteuern. Und du holst dir Geld vom Finanzamt zurück.

So funktioniert’s in 5 Schritten
1. Schriftliche Vereinbarung treffen
Halte schriftlich fest:
- Betreuungszeiten (z.B. „jeden Dienstag 14-18 Uhr“)
- Fahrtkostenerstattung: 30 Cent/km
- Unterschriften beider Parteien
Wichtig: Großeltern dürfen nicht im gleichen Haushalt wohnen.
2. Fahrtenbuch führen
Die Großeltern listen alle Fahrten auf:
- Datum + Strecke + Kilometer
- Beispiel: „15.01.2026 | Oma → Eltern → Oma | 24 km | 7,20€“
3. Rechnung stellen
Monatlich oder quartalsweise Rechnung von Oma/Opa: „Fahrtkostenerstattung Januar 2026: 48 km × 0,30€ = 14,40€“
4. Per Überweisung zahlen
Kein Bargeld! Das Finanzamt akzeptiert nur Überweisungen.
5. In Steuererklärung eintragen
Anlage Kind (Zeile 66-72) → 80% der Kosten sind absetzbar (max. 4.800€/Kind/Jahr)
Lohnt sich das?
Rechenbeispiel:
- Oma kommt 2×/Woche, 12 km einfache Strecke
- 8 Fahrten/Monat × 24 km = 192 km × 0,30€ = 57,60€/Monat
- Pro Jahr: 691€ → Davon 80% absetzbar: 553€
- Steuerersparnis (35% Steuersatz): 193€
Für regelmäßige Betreuung lohnt es sich definitiv! Denn wie teuer Kinder sein können, wissen wir vermutlich alle. Wie wir aber trotz teurer Kita dennoch unter dem deutschen Durchschnitt bleiben, erfährst du in meinem Artikel „Was Kinder wirklich kosten“.
Häufige Fehler
❌ Keine schriftliche Vereinbarung → Finanzamt lehnt ab
❌ Barzahlung → Nicht absetzbar
❌ Großeltern im gleichen Haushalt → Nicht absetzbar
Meine Erfahrung
Bei uns war die Situation etwas anders – aber es hat sich trotzdem gelohnt:
Als unsere Tochter ein Jahr alt wurde, mussten wir 8 Wochen überbrücken zwischen Elternzeit-Ende und dem Start bei der Tagesmutter. Mein Mann und ich mussten beide schon wieder arbeiten – aber einen Betreuungsplatz hatten wir noch nicht.
Die Lösung: Meine Mama und meine Schwester haben je einen Tag pro Woche übernommen. Wir haben ihnen die Fahrtkosten erstattet und in der Steuererklärung abgesetzt.
Jetzt mit unserem Sohn (16 Monate) machen wir es genauso: Wieder 8 Wochen Überbrückung bis zum Tagesmutter-Start im März. Wieder springen Mama und Schwester ein. Und wieder setzen wir die Fahrtkosten ab.
Warum das clever ist:
- Keine Lücke in der Kinderbetreuung
- Familie hilft – und wird fair entschädigt
- Wir holen uns Geld vom Finanzamt zurück
Auch wenn es „nur“ ein paar Wochen sind – jeder Euro zählt. Und der Papierkram ist wirklich minimal.
Dein nächster Schritt
📝 Diese Woche: Vereinbarung mit Großeltern aufsetzen
📊 Ab jetzt: Fahrtenbuch führen
💶 Monatlich: Rechnung + Überweisung
Das Wichtigste auf einen Blick
✅ Was geht: Fahrtkosten als Kinderbetreuungskosten absetzen
✅ Wie viel: 30 Cent pro gefahrenen Kilometer
✅ Voraussetzung: Schriftliche Vereinbarung + Rechnung + Überweisung
✅ Steuerersparnis: Bis zu 42% der Kosten zurück (je nach Steuersatz)
💬 Schreib in die Kommentare: Betreuen deine Großeltern regelmäßig? Wie viel km fahren sie?
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